Um einmal für diese Thematik zu sensibilisieren führen
wir nachstehend beispielhaft einige Punkte auf, die bei der Zucht unter dem VDH/ DDC eingehalten werden müssen:
1. Hunde, die zur Zucht zugelassen werden
müssen:
- Mindestens 18 Monate alt sein (Hunde, die ein Mindestalter von 18 Monaten nicht erreicht haben, dürfen nicht
zur Zucht eingesetzt werden.)
- HD geröntgt werden (Die HD-Röntgenaufnahme kann ab dem 15. Lebensmonat erstellt werden. Die Aufnahme wird
direkt von dem röntgenden Tierarzt an den DDC geschickt, wo ein DDC-Gutachter diese auswertet. Die Ergebnisse werden per Befund an den Halter des Hundes verschickt und im Internet auf der Homepage
des DDC veröffentlicht. Überdies gibt es beispielsweise die Regelung, dass eine Dogge mit Befund HD - C - [leichte HD] ausschließlich mit einer Dogge mit Befund HD - A - [frei von HD] oder HD - B –
[Verdacht auf HD] verpaart werden darf.)
- Einen gültigen Befund des Herzultraschalls vorweisen (Seit dem 01.01.2014 müssen Doggen, die im DDC zur Zucht
eingesetzt werden, einen Befund des Herzultraschalls vorbringen können.)
- Bei der Zuchtzulassung vorgestellt werden (Bei der Zuchtzulassung wird der vorgestellte Hund von zwei
Zuchtrichtern des DDC’s begutachtet. Es gibt ein Standardprotokoll mit vorgegebenen Höchstpunktzahlen zu gewissen Ausprägungsmerkmalen, an welchem sich die Zuchtrichter entlanghangeln und
entsprechend der Erfüllung der Merkmale Punkte vergeben oder bei Nichterfüllung abziehen. Die Zuchtrichter prüfen also, in welchen Ausprägungsmerkmalen die vorgestellte Dogge dem vorgeschriebenen
FCI Standard Nummer 235 entspricht und in welchen Punkten sie ggfs.
abweicht. Bestandteil dieser Zuchtzulassung ist neben der detaillierten Begutachtung des Gebisses, der Augen, der Rute und des Gangwerks ebenfalls ein Wesenstest, welcher von den Hunden zu bestehen
ist. Damit der Doggenhalter nicht zu einem Zuchtrichter fahren kann, den er privat kennt und mag, werden die Richter vor Abhalten der Zuchtzulassung nicht bekanntgegeben.)
2. Menschen, die als Züchter zugelassen
werden wollen ;) müssen:
- Einen Sachkundenachweis zum Halten und zu der Aufzucht von Doggen vorbringen (Den Sachkundenachweis erlangt
man durch die Teilnahme an dem sogenannten 2-tätigen Züchtergrundseminar des DDC. Überdies gibt es natürlich zahlreiche Möglichkeiten vom VDH und DDC sich regelmäßig
weiterzubilden.)
- Aus unserer Sicht: Auch oder VOR ALLEM menschlich für die Hundehaltung und Aufzucht geeignet sein (Was für
uns bedeutet: Seinen Hund zu respektieren, zu pflegen und mit allem nötigen zu versorgen, ihn zu lieben und sein Leben mit ihm zu teilen, ihn wenn nötig medizinisch zu versorgen, ihn nicht mit einem
hohen Alter einfach abzuschieben, da er nun genügen „Geld“ in die Kasse gebracht hat oder er sich nun doch nicht so entwickelt wie zunächst gedacht, mit ihm zu spielen, zu toben und einfach mal
verrückt zu sein, ihm ein weiches warmes Hundebettchen zur Verfügung stellen, in das sich der treuste Freund des Menschen in kalten Stunden reinkuscheln kann, ihm bei der Anschaffung das Versprechen
zu geben, ihm ein tolles Leben auf Erden zu ermöglichen und ihn bis zu seinem letzten Atemzug zu begleiten. Wer einmal in die Familie kommt, der bleibt für immer!)
3. Räumliche Gegebenheiten die bei der Zucht
vorhanden sein müssen:
- Ein eigener Raum für die Mutterhündin und die Welpen (Für die Mutterhündin und ihre Nachzucht ist ein eigener
Raum bereitzustellen. Dieser Raum muss bestimmten Anforderungen entsprechen.)
- Einen Welpenaufzuchtraum/ Wurfraum mit einer Mindestgröße von 8qm (Der Welpenaufzuchtraum muss bei einer
Wurfstärke von 6 Welpen mindestens 8 qm groß sein.)
- Sauberkeit, Temperatur und Licht (Der Welpenraum muss jederzeit sauber und trocken gehalten werden und frei
von Ungeziefern sein. Darüber hinaus muss der Aufzuchtraum gut temperiert sein, zwischen 18-20°C. Zusätzlich sollte eine Rotlichtlampe oder besser noch eine Wärmeplatte unter der Wurfkiste
installiert werden. Der Raum sollte so liegen, dass ausreichend Tageslicht einfallen kann.)
- …und vom zuständigen Zuchtwart abgenommen werden (Die Zuchtstätte eines jeden Züchters unter dem DDC wird von
dem jeweils zuständigen Zuchtwart anhand eines Zwingerabnahmeprotokolls begutachtet und abgenommen. Bei Umzug muss diese Prozedur erneut durchlaufen werden.)
4. Zur Zucht zugelassene Hunde dürfen/
müssen:
- Nur einen Wurf pro Jahr gebären (Zuchthündinnen dürfen zum Schutz ihrer selbst, nur einen Wurf pro Jahr
gebären.
- 18 Monate zum Werfen gesperrt werden (Zuchthündinnen, die in einem Wurf mehr als 8 Welpen hervorbringen, sind
ab dem Decktag gerechnet, 18 Monate für weitere Würfe gesperrt. Sodass ein gewisser Zeitraum zur Regeneration zwischen den Würfen liegt. Aus unserer Sicht völlig eindeutig – ABER: unsere Hündinnen
sind auch keine Gebärmaschinen, sondern Familienmitglieder.)
- Höchstens 20 Hündinnen jährlich belegen (Ein Deckrüde darf pro Kalenderjahr maximal 20 Hündinnen belegen. Die
Deckakte sollten sich möglichst gleichmäßig verteilen. Bei uns würde dieses Kriterium auch ohne eine entsprechende Regelung Anwendung finden. Denn auch ein Deckrüde braucht eine Zeit zur Regeneration
und vor allem züchterisch gedacht: Es vererben sich nicht ausschließlich die positiven Merkmale weiter, auch Erbkrankheiten oder Ähnliches können auch generationsübergreifend vererbt werden. Ein
wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang: Genetischer Flaschenhals.)
Diese Ausführungen sind nur ein Ausschnitt aus den
Regularien der Zucht unter dem Siegel des VDH/ DDC welche ebenfalls auf der Homepage des DDC zu
finden sind.